Gramastettner
Original
Alle
kennen den Hermann Jirk, der auf der Kreuzung in Gramastetten
(verbotenerweise) den Verkehr regelt. Vielleicht hat er auch Sie schon
gefragt, ob Sie einen Kalender für ihn hätten. Doch
wer weiß, was dieser Mann für eine Geschichte hat? „Blickpunkt“
hat recherchiert und möchte Ihnen einen Einblick in sein Leben geben.
Hermann
Jirk wurde am 23. November 1927 in Lichtenhag (jetzt Hanner) geboren. Er
besuchte die Volksschule, die er aber nicht abgeschlossen hat. 1932
wurde das Haus verkauft und die Familie zog nach Eidenberg. 1936 starb
sein Vater. Die Mutter musste 1937 wegen Schulden auch dieses Haus
verkaufen und zog wieder nach Gramastetten in das „Fuchsn-Häusl“ am
Rodlberg. Als 1943 auch seine Mutter gestorben ist, kam Hermann zu
verschiedenen Bauern. Eine Zeit lang war er auch bei Familie
Lummerstorfer (Sägewerk Mittermühle). Nach einigen weiteren Stationen
fand Hermann schließlich am 15. April 1985 im Gemeindealtenheim sein
Zuhause. Er
führte also bis dahin ein ruheloses Leben und hatte kein festes und
geborgenes Daheim. Er war es nicht gewöhnt, sich an Regeln einer
Gemeinschaft zu halten und lebte einfach in den Tag hinein. Seit 3
Jahren versuchen die Mitarbeiter des Heimes, Hermann in die
Heimgemeinschaft zu integrieren. Nach wie vor ist Hermann ein Einzelgänger.
Er steht lieber auf der Straße und „regelt den Verkehr“. Er kümmert
sich auch nicht um sein Äußeres, erscheint nie pünktlich zum Essen,
aber wenn er nicht bekommt, was er will, erzählt er den Menschen im Ort
Schauermärchen und pumpt diese um Geld an. Er
weiß auch die Neuigkeiten von Gramastetten (es stimmt nicht alles, was
er erzählt). Trotz mehrmaliger Verwarnung der Gendarmerie regelt
Hermann unverdrossen den Verkehr weiter und kümmert sich nicht um die
Gefahren auf der Straße. Hermann
ist im Herzen noch ein Kind, der sich gegen alle Grenzen zur Wehr setzt.
Von den BetreuerInnen des Gemeindealtenheimes wird ein hohes Maß an
Geduld, Verständnis, Einfühlungsvermögen und konsequentes Handeln
abverlangt, damit Hermann sein Leben in der Gemeinschaft leben kann,
ohne sich selbst und andere zu gefährden. (BG124_12/00) |