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Gramastettner Original

 

 

 

Alle kennen den Hermann Jirk, der auf der Kreuzung in Gramastetten (verbotenerweise) den Verkehr regelt. Vielleicht hat er auch Sie schon gefragt, ob Sie einen Kalender für ihn hätten.

Doch wer weiß, was dieser Mann für eine Geschichte hat? „Blickpunkt“ hat recherchiert und möchte Ihnen einen Einblick in sein Leben geben.

Hermann Jirk wurde am 23. November 1927 in Lichtenhag (jetzt Hanner) geboren. Er besuchte die Volksschule, die er aber nicht abgeschlossen hat. 1932 wurde das Haus verkauft und die Familie zog nach Eidenberg. 1936 starb sein Vater. Die Mutter musste 1937 wegen Schulden auch dieses Haus verkaufen und zog wieder nach Gramastetten in das „Fuchsn-Häusl“ am Rodlberg. Als 1943 auch seine Mutter gestorben ist, kam Hermann zu verschiedenen Bauern. Eine Zeit lang war er auch bei Familie Lummerstorfer (Sägewerk Mittermühle). Nach einigen weiteren Stationen fand Hermann schließlich am 15. April 1985 im Gemeindealtenheim sein Zuhause.

Er führte also bis dahin ein ruheloses Leben und hatte kein festes und geborgenes Daheim. Er war es nicht gewöhnt, sich an Regeln einer Gemeinschaft zu halten und lebte einfach in den Tag hinein. Seit 3 Jahren versuchen die Mitarbeiter des Heimes, Hermann in die Heimgemeinschaft zu integrieren. Nach wie vor ist Hermann ein Einzelgänger. Er steht lieber auf der Straße und „regelt den Verkehr“. Er kümmert sich auch nicht um sein Äußeres, erscheint nie pünktlich zum Essen, aber wenn er nicht bekommt, was er will, erzählt er den Menschen im Ort Schauermärchen und pumpt diese um Geld an.

Er weiß auch die Neuigkeiten von Gramastetten (es stimmt nicht alles, was er erzählt). Trotz mehrmaliger Verwarnung der Gendarmerie regelt Hermann unverdrossen den Verkehr weiter und kümmert sich nicht um die Gefahren auf der Straße.

Hermann ist im Herzen noch ein Kind, der sich gegen alle Grenzen zur Wehr setzt. Von den BetreuerInnen des Gemeindealtenheimes wird ein hohes Maß an Geduld, Verständnis, Einfühlungsvermögen und konsequentes Handeln abverlangt, damit Hermann sein Leben in der Gemeinschaft leben kann, ohne sich selbst und andere zu gefährden.

(BG124_12/00)

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